-  KAMPFREGELN

Traditionelles Kampfsystem 

 

1. Klasseneinteilung :

Die Wettkämpfer werden nach Alter, Gewicht (und Erfolg) in vier Altersgruppen eingeteilt und dürfen nur gegen einen Gegner der gleichen Klasse antreten. Eine Nennung in der nächst höheren Gewichtsklasse bzw. der nächsten Altersklasse ist gestattet, muß aber bei der Abwaage vorgenommen werden.

2. Alters- und Gewichtsklassen :
Siehe Anhang

3. Kampfplatz :


6 x 6 Metern bis 10 x 10 Metern und eine Mindesthöhe von 4 cm sind vorgeschrieben. Wird ein Überzug verwendet, muß dieser straff gespannt sein, gereinigt, eventuelle Schnallen verdeckt, sowie um die Matte ein 1 Meter breiter Rand mit einem weichen Belag abgedeckt sein. Wird die Matte auf einer erhöhten Plattform aufgelegt, so darf die Erhöhung 110 cm nicht überschreiten. Die Plattform muß so groß sein, daß um die Matte ein zwei Meter breiter Rand bleibt. Pfähle und Seile sind verboten.

4. Kampfkleidung :


Der Kämpfer hat in ordentlicher Kampfkleidung anzutreten und muß ein Suspensorium oder eine Badehose tragen, sowie weibliche Kämpfer einen elastischen Badeanzug oder dergleichen. Die Kampfbekleidung besteht aus einer knopflosen Jacke und einer langen Hose. Die Länge der Hosenbeine soll ca. 10 cm über den Knöcheln liegen. Die Jacke soll das Gesäß bedecken, die Ärmel müssen die Ellbogen verdecken. Die Farbe des Kampfanzuges ist weiß.

Der Gürtel muß 4 cm breit und solange sein, daß er zweimal um den Leib geschlungen werden kann. Die Gürtelenden sollen ca. 20 cm betragen. Der Kämpfer muß die erworbene Gürtelklasse tragen. Schuhe mit weichen Ledersohlen ohne Metallöse dürfen getragen werden (Sohlennaht innen). Ringe und Kettchen sowie jeder andere Schmuck müssen vor dem Kampf abgelegt werden. Der Kämpfer muß in gereinigter Kampfkleidung antreten.
 

5. Abwaage :
Für die Einreihung in die Gewichtsklassen bei den Wettkämpfen ist die Abwaage entscheidend. Die Abwaage erfolgt durch das Kampfgericht oder unter dessen Aufsicht und hat spätestens eine halbe Stunde vor Kampfbeginn durchgeführt zu werden. Es wird das Nacktgewicht ermittelt.

Dauert eine Wettkampfveranstaltung länger als drei Tage, so sind die Kämpfer für das Finale neuerlich zu wiegen. Ein Kämpfer, der sich wiegen läßt, jedoch ohne entsprechende Begründung nicht zum Kampf antritt, wird zum Verlierer erklärt. Zum Abwaageraum haben Unbeteiligte keinen Zutritt, die Anwesenheit des Mannschaftsführers ist gestattet. Ein Kampfrichter, Listenführer oder Zeitnehmer besorgt die Abwaage, während ein anderer das ermittelte Gewicht in die Abwaageliste einträgt.

Eine Gewichtszugabe bis höchstens 250 Gramm ist statthaft.

Wertungslisten sind für jede Gewichtsklasse gesondert zu führen und haben zu enthalten: Losnummer (wird bei der Auslosung eingetragen), Vor- und Zuname, Verein, festgestelltes Körpergewicht. Im Kopfteil der Wertungsliste sind Gewichtsklassen und Tag der Abwaage einzutragen. Den Startern ist die Teilnahme in der nächst höheren Gewichtsklasse bzw. Altersklasse gestattet.
 

6. Auslosung :
Sofort nach der Abwaage ist die Auslosung in jeder Gewichtsklasse gesondert vorzunehmen.

Der Kämpfer erhält durch Auslosung eine Nummer, die er bis zur Beendigung des Wettkampfes behält. Werden die Kämpfer für das spätere Finale neuerlich gewogen, so ist auch die Auslosung neuerlich vorzunehmen.

Die Losnummern werden durch die Starter gezogen und in der Gewichtsklassenliste eingetragen. Bei ungerader Kämpferzahl ist die höchste Losnummer das Freilos.

Paarungen :

In der ersten Runde werden die durch das Los nebeneinander gelangten Kämpfer gepaart:

Nr. 1 gegen Nr. 2, Nr. 3 gegen Nr. 4, usw. Die Paarungen in den weiteren Runden erfolgen so, daß die Zusammenstellung mit dem auf der Wertungsliste obenstehenden Kämpfer beginnt, der mit ihm noch nicht gekämpft hat, gepaart wird: Nr. 1 gegen Nr. 3, Nr. 2 gegen Nr. 4, usw., bis jeder gegen jeden gekämpft hat.

Bei Ausscheidungssystem (KO-System) kämpfen in der 2. Runde die Sieger gegen die Sieger und die Verlierer gegen die Verlierer. Bei zwei verlorenen Kämpfen scheidet der Kämpfer aus.
 

7. Kampfdauer :
 
Die Kampfzeit bei Jiu-Jitsu Wettkämpfen geht über zwei Runden a´ drei Minuten. Zwischen den Runden eine Minute Pause, in welcher sich der Kämpfer mit seinem Sekundanten besprechen kann.

Bei Schüler- und Altersklassen, sowie bei Kämpfen zwischen weiblichen Teilnehmern dauert die Kampfzeit zwei Runden a´ zwei Minuten.

Ein Kampf ist jedoch vor Ablauf der Kampfzeit beendet :

a) wenn ein Kämpfer fünf Wertungspunkte Vorsprung hat.
b) bei Aufgabe oder Verletzung.
c) bei Disqualifikation oder Ausschluß.
 

8. Kampfbeginn :
 

Der Jiu-Jitsu Kampf beginnt nach Aufruf der Kämpfer durch den Listenführer. Meldet sich einer der aufgerufenen Kämpfer nicht innerhalb von fünf Minuten, so wird er als besiegt erklärt. Während dieser Zeitspanne hat der Mannschaftsführer das Recht, bei der Wettkampfleitung vorzusprechen und den Kämpfer begründet zu entschuldigen. Liegt ein glaubhafter Grund vor, so kann die Wettkampfleitung den Kampf bis zu einer halben Stunde verschieben.

Nach Aufruf haben sich die Gegner an den entgegengesetzten Mattenecken aufzustellen. Auf ein Zeichen des Kampfrichters haben sie sich einander zu nähern und nach Begutachtung durch den Kampfrichter die Hand zu reichen. Mit ertöntem Gongschlag, bzw. auf das Kommando "Kämpft" beginnt die Zeitrechnung, sowie der Kampf.
 

9. Kampfentscheidungen :
 
Ein Kampf wird nach den von den Kämpfern gemachten Wertungspunkten entschieden :
1 Punkt : Wurf, Griff, Halt

a) Wurf : Soll ein Wurf mit einem Punkt bewertet werden, muß er mit Schwung erfolgen und der Geworfene muß mit beiden Beinen die Matte verlassen haben und in die Rücken- oder Seitenlage fallen.

b) Griff : Ein Griff ist eine Fixierung und wird mit einem Punkt bewertet, wenn einer der Kämpfer seine Aufgabe durch Klopfen oder Zuruf zu erkennen gibt. Bei Verletzungsgefahr hat der Kampfrichter das Recht, den Griff lösen zu lassen und einen Punkt zu geben.

c) Halt : Ein Haltegriff wird mit einem Punkt bewertet und setzt voraus, daß der Gegner 20 Sekunden in der Rücken- oder Seitenlage (ein Schulterblatt muß mindestens auf dem Boden bleiben) auf der Matte festgehalten wird.
Ab 15 Sekunden zählt der Kampfrichter laut bis 20. Überhört der Kampfrichter den Zuruf des Zeitnehmers so wird der Festhalter durch Zuruf des Zeitnehmers nach 20 Sekunden beendet.
Bei Verwendung von geeigneten Anzeigegeräten kann von der lauten Zählung der letzten 5 Sekunden Abstand genommen werden.
Die Zeitrechnung hört auf, wenn der Gegner so geschickt arbeitet, daß eine Störung des Haltes erfolgt. Ein Haltegriff darf durch die Beendigung der Kampfzeit nicht unterbrochen werden.
Das Umgreifen in einen anderen Haltegriff ist gestattet, wenn dabei der Gegner am Boden festgehalten wird.
Der Festhalter bleibt auch bestehen, wenn der Festgehaltene mit seinem Unterkörper (bis zur Gürtellinie) außerhalb der Matte zu liegen kommt. Ein offensichtliches Hinauskriechen aus der Matte entspricht jedoch der Mattenflucht und wird mit einem Strafpunkt belegt. (Ebenso ist das Anhalten am Mattenrand verboten).d) Wurf-Griff-Kombination : Nach gelungenem Wurf, den der Kampfrichter laut bekannt gibt, wird der Kampf nicht unterbrochen, sondern sofort am Boden fortgesetzt. Nun hat jeder der Kämpfer die Möglichkeit, seinen Gegner mittels Griff oder Halt auszuschalten. Ist im Bodenkampf ein Punkt gefallen, so wird der Kampf im Stand weitergeführt (Kommando "Punkt, lösen, aus dem Stand").

  Kampfrichterkommandos :   "Kämpft" (Kampfbeginn), "Lösen Zeit"(Kampfende)
"Lösen, aus dem Stand"
"Lösen, Mattenmitte"
"Festhalter"
"Festhalter gebrochen"
"Punkt für .... durch"
"Lösen, Verwarnung für .... wegen ...."
"Lösen, Strafpunkt für .... wegen ...." (bzw. Disqualifikation)
"Zeitnehmen - Jacke richten" (bzw. "Lösen ...." usw.)
"Zeitnehmen" (bei Verletzung) (bzw. "Lösen ...." usw.)

Wenn beide Kämpfer während des Kampfes keine Tätigkeit zeigen, ist das Kommando "Kämpft" zu geben. Dies kann innerhalb einer Runde zweimal erfolgen, das dritte Mal ist eine Verwarnung wegen Mauern zu geben. Diese Verwarnung hat nur im laufenden Kampf Gültigkeit. Bei einem Unentschieden erhält der Kämpfer mit der Verwarnung keinen Kampfpunkt.

Die eventuell erreichten Wertungspunkte bleiben unberührt. Ist in einer Runde eine Verwarnung ausgesprochen worden und ein oder beide Kämpfer setzen ihr Verhalten fort, so ist ein Strafpunkt zu geben und bei weiterem Verharren die Disqualifikation.

Hat die Verwarnung nur bei einem Unentschieden Auswirkung, so wirkt sich der Strafpunkt so aus, das dem Gegner ein Wertungspunkt gutgeschrieben wird.

Falls noch keine Verwarnung gegeben wurde, sondern sofort der Strafpunkt gegeben wird (Mattenflucht bei Festhalter, gröbere Verstöße udgl., in der Praxis wird eine Verwarnung nur bei Mauern, Zeitschinden und ähnlichen Handlungen, die auf ein Unentschieden hinzielen, gegeben) so liegt es im Ermessen des Kampfrichters, gleichzeitig mit dem Strafpunkt eine Verwarnung auszusprechen, wodurch bei einem Unentschieden dem bestraften Kämpfer der Kampfpunkt abgezogen wird.
 

  10. Verbotene Handlungen :
 
a) an den Haaren reißen, Ohren ziehen, ins Gesicht greifen (auf die Stirne und unter das Kinn darf gegriffen werden).
b) verdrehen der Finger und Zehen (hebeln).
c) Schläge, Stöße, Tritte, beißen, zwicken.
d) ruckartige Anwendung von Würge- oder Hebelgriffen.
e) Würgen mit bloßen Händen.
f) Anwendung eines Nacken- oder Rückgrathebels.
g) Gegner aus dem Stand zu Boden stoßen.
h) sich mit dem ganzen Gewicht auf den Gegner fallen lassen.
i) unsportliches Benehmen wie: Scheinkampf, Vortäuschen einer Kampfunfähigkeit, Mattenflucht, Mauern, Zeitschinden, Sprechen auf der Matte, Beleidigung oder Bedrohung des Kampfrichters, der Seitenrichter oder des Kampfgerichtes, sowie grobe Verletzungen des allgemeinen Sportsgeistes.

Verstößt einer der Kämpfer gegen diese Gebote, muß ihn der Kampfrichter verwarnen, bzw. einen Strafpunkt geben.
Bei weiterem Verharren oder Wiederholen der strafbaren Handlung ist der Kämpfer zu disqualifizieren.
 

11. Mattenrand :
 
Der Mattenrand ist die Begrenzung des Kampfplatzes und es darf außerhalb dessen nicht gekämpft werden. Wurde aber ein Wurf auf der Matte angesetzt, und der Geworfene fällt mit dem Oberkörper bis zur Gürtellinie auf die Matte, so wird der Wurf gewertet.
Geraten Kämpfer außerhalb der Matte, so müssen sie vom Kampfrichter sofort in die Mattenmitte zurückbeordert werden.
Der Festhaltegriff gilt analog wie der Wurf, wenn der Festgehaltene mit dem Oberkörper bis zur Gürtellinie auf der Matte ist (angesetzt wird).
 

12. Erlaubte Handlungen :


a)
alle im Jiu-Jitsu und artverwandten Sportarten bekannten Würfe und Griffe, soweit sie nicht unter verbotene Handlungen fallen.
b) alle selbsterdachten Aktionen, soweit sie ebenfalls nicht unter verbotene Handlungen fallen.
c) sämtliche Hebel (ausgenommen Nacken-, Rückgrat-, Finger- und Zehenhebeln), Zangen und Scheren.
d) sämtliche Würgegriffe mit der Jacke.
e) sämtliche Würgegriffe durch Verhebelung (jedoch nicht mit den Fingern).
f) alle Festhaltegriffe.

Alle Hebelgriffe dürfen sowohl im Stand als auch am Boden durchgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Jacken- und Hebelwürger.
Es ist erlaubt, bei Kampfbeginn den Gegner sofort anzugreifen, eine vorherige Jackenfassung ist nicht erforderlich, das heißt es könnte z.B. sofort nach dem Kampfrichterkommando "Kämpft" eine Schere gesprungen werden, udgl.
 

13. Verletzungen :  
Wird ein Kämpfer während des Kampfes verletzt, so entscheidet über seine Kampffähigkeit oder Unfähigkeit der Kampfarzt, bzw. bei Nichtvorhandensein eines solchen eine ausgebildete Sanitätskraft oder der Kampfrichter. Dieser muß seine Entscheidung innerhalb einer Minute treffen.
Ist die Verletzung durch Verschulden des Gegners entstanden, so wird dem Verletzten der Sieg zugesprochen und der Gegner disqualifiziert. Bei Verletzungen aus eigenem oder ungeklärtem Verschulden (die eine weitere Kampfunfähigkeit des Verletzten voraussetzt) wird dem unverletzten Kämpfer der Sieg zugesprochen, der Stand der Wertungspunkte bleibt in beiden Fällen davon unberührt.
  

14. Wertung und Plazierung :

 
Die Wertung der Ergebnisse der Kämpfe wird unter Zugrundelegung der erhaltenen Kampfpunkte auf folgende Art entschieden :

a) bei einem Sieg erhält der Sieger zwei Kampfpunkte.
b) bei einem Unentschieden erhält jeder Kämpfer einen Kampfpunkt.
c) bei einer Niederlage erhält der Verlierer keinen Kampfpunkt.

Für die Plazierung sind maßgebend :

1. die Anzahl der erhaltenen Kampfpunkte.
2. bei gleicher Anzahl der Kampfpunkte die größere Anzahl der Wertungspunkte.

Wertungspunkte sind Punkte, die der Kämpfer für gelungene Würfe oder Festhalter erhält.

Die gleiche Wertung und Plazierung wird bei Mannschaftskämpfen gehandhabt.
 
 

15. Sieger der Klassen :  
Sieger nach Abschluß aller Kämpfe ist derjenige Kämpfer, der die meisten Gutpunkte aufweist. Bei gleicher Anzahl der Kampfpunkte ist das bessere Resultat der Wertungspunkte maßgebend. Sind diese beiden Punktearten gleich, so entscheidet die kürzere Kampfzeit. Ist diese ebenfalls gleich, entscheidet das geringere Körpergewicht, ist auch dieses gleich, so wird die Plazierung ex equo .vergeben.

Handelt es sich um einen Entscheidungskampf, und endet dieser nach der vorgeschriebenen Kampfzeit unentschieden, so kann um eine Runde verlängert werden. Bleibt nach dieser Zusatzrunde das Unentschieden, so hat das Kampfrichterkollegium (Kampfrichter und zwei Seitenkampfrichter) nach gemeinsamer Absprache das Recht, einem Kämpfer der bessere technische Ansätze zeigte, den Sieg zuzusprechen. Ist nur ein Kampfrichter eingesetzt, so entscheidet nach der Zusatzrunde, falls das Unentschieden geblieben ist, das geringere Körpergewicht, bei Gleichheit wird die Plazierung ex equo vergeben.
 

16. Prämierung :  
In der Regel sollten für die ersten drei Plätze, jedoch nicht mehr als ein Drittel jeder Gewichtsklasse, Preise ausgefolgt werden. Erinnerungen und Placierungsbestätigungen können für alle Starter gegeben werden.
  

17. Wettkampfleitung :

 
Die Wettkampfleitung besteht aus einem vom Fachausschuß des Veranstalters namhaft gemachten Vorsitzenden, aus den Kampf- und Seitenrichtern, Zeitnehmern, Listenführern und dem Kampfarzt (oder Sanitäter). Mehrfache Besetzung ist zum Zwecke der Ablösung zulässig.
 

18. Kampfrichter :

 
Dem Kampfrichter obliegt die Überwachung des Kampfplatzes. Er überprüft die Kämpfer und leitet den Kampf. Er beobachtet den Kampf auf kurze Entfernung und plaziert sich so, daß er dem Kampfgericht und dem Publikum nicht die Sicht verwehrt, den Kämpfern nicht zu nahe kommt, sie nicht behindert und doch den Kampf genau sieht. Er ist dafür verantwortlich, daß die Regeln genau eingehalten werden und daß fair gekämpft wird. Er soll weder zu früh noch zu spät eingreifen. Das Sprechen mit den Kämpfern ist zu unterlassen. Die Anordnungen werden kurz und bündig erteilt, womöglich durch sichtbare Zeichen, damit das Kampfgericht sowie das Publikum informiert ist.

Zur Voraussetzung eines guten Kampfrichters gehören gründliche Regelkenntnis, bestimmtes Auftreten, absolute Objektivität, sichere Urteilskraft sowie gute körperliche Kondition.
 

19. Seitenrichter :  
Es sollen nach Möglichkeit zwei Seitenrichter herangezogen werden. Seitenrichter haben keinen Einfluß auf das Kampfgeschehen. Nur bei fragwürdigen Aktionen, bei Protesteinlegung aber auch bei Unentschieden (6/15) werden diese vom Hauptkampfrichter zur Absprache und Entscheidung zugezogen und das Ergebnis dem Kampfgericht (Wettkampfleitung) bekannt gegeben.
 

20. Kampfunterbrechung :

 
Der Kampfrichter hat das Recht, den Kampf zu unterbrechen, wenn :
a) Verletzung oder Bewußtlosigkeit eines Kämpfers eintritt.
b) ein Kämpfer aus irgend einem Grund (Nasenbluten, Kleidungsdefekt, udgl.) nicht imstande ist, weiter zu kämpfen.
c) die Kämpfer außerhalb der Matte kommen oder am äußersten Mattenrand ein Wurfansatz in Richtung aus der Matte erfolgt.
d) der Kampf für beide Kämpfer in eine aussichtslose Situation geraten ist.
e) eine Verwarnung, ein Strafpunkt oder Disqualifikation ausgesprochen wird.

Bei a) und b) ruft der Kampfrichter "Lösen - Zeitnehmen" oder "Lösen - Jacken richten" (wo ebenfalls die Zeit genommen werden muß); bei diesem Ruf nimmt der Gegner in der neutralen Ecke Kniestellung ein.
Bei c) und d) ruft der Kampfrichter "Lösen - Mattenmitte" oder "Lösen - aus dem Stand". Erst auf das abermalige Kommando "Kämpft" darf der Kampf fortgesetzt werden.
Bei e) erfolgt das Kommando "Lösen - Verwarnung für .... wegen ...." oder "Lösen - Strafpunkt für .... wegen ...." bzw. "Lösen - Kampf abgebrochen, Disqualifikation für .... wegen ....".

Eine Kampfunterbrechung soll höchstens 30 Sekunden dauern; mehrmalige Unterbrechungen sollen zusammen eine Minute nicht überschreiten.
 

21. Optische Anzeige des Punktestandes :  
Der laufende Punktestand während des Kampfes (Wertungspunkte, Verwarnung, Strafpunkt) muß am Kampfrichtertisch optisch angezeigt werden, um die Zuschauer, aber auch die Kämpfer sowie die Kampfrichter auf dem Laufenden zu halten, die Anzeige der Kampfzeit und der Festhalterzeit ist zulässig.
 

22. Listenführung :

 
Jeder Wettkämpfer ist schriftlich in der Wertungsliste festzuhalten. Die Wertungslisten sind für jede Gewichtsklasse gesondert zu führen und haben folgendes zu enthalten :
Im Kopfteil : Tag und Ort der Veranstaltung, Art der Meisterschaft und Gewichtsklasse.
Im Textteil : Losnummer, Vor- und Zuname, Verein und genaues Gewicht, Paarungen, Kampfpunkte, Wertungspunkte, Anmerkungen (Verwarnung, Verletzung, Disqualifikation udgl.). Übertrag des Gesamtergebnisses: Kampfpunkte, Wertungspunkte, Strafpunkte, Kampfzeit und Plazierung!

Innerhalb der einzelnen Runden werden während des Kampfes die Wertungspunkte mittels Schrägstrich eingetragen. Nach Beendigung des Kampfes werden oberhalb die Kampfpunkte und Wertungspunkte mittels Zahl eingetragen. Die Eintragungen in der Wertungsliste müssen deutlich sein.

Es darf nicht radiert werden! Nach der Auswertung ist die Wertungsliste vom Listenführer und vom Kampfrichter zu unterzeichnen.

Sollte während eines Kampfes eine Entscheidung durch Mitwirkung der Seitenrichter gefällt werden, so muß dies in der Wertungsliste mit KKE (Kampfrichterkollegiums-Entscheidung) vermerkt werden.
 

23. Zeitnehmer :  
1. Kampfzeit.
2. Festhalterzeit.
3. Unterbrechungszeit (z.B. Verletzung).

Der Zeitnehmer gibt mit einem deutlichen Signal den Beginn und das Ende jeder Runde an. Drei Minuten vor Beginn des Kampfes werden die Kämpfer vom Listenführer "In Vorbereitung", sowie zu Beginn des Kampfes wie folgt aufgerufen :

"Im ..... Gewicht starten in der .... Runde ..... (Name und Verein) gegen ..... (Name und Verein) Kampfrichter ..... (Name) Seitenrichter ..... (Name).

10 Sekunden vor Kampfbeginn gibt der Zeitnehmer das Kommando "Matte frei", bei welchem die Sekundanten die Matte verlassen und die Kämpfer in ihren Ecken Aufstellung nehmen.

Vorher sind die Kämpfer durch den Kampfrichter zu kontrollieren und das Kampfrichterkommando "Fertig" zeigt dem Zeitnehmer, daß er den Kampf beginnen lassen kann.
Nach der Kampfpause (eine Minute zwischen den Kämpfen) kommt nur das Zeitkommando "Fertigmachen" !
Bei einer Kampfunterbrechung stellt das Kampfrichterkommando "Zeitnehmen" genau die Dauer der Unterbrechung fest, um die Runde entsprechend zu verlängern. Nach Ablauf der festgelegten Unterbrechungszeit hat der Zeitnehmer laut zu rufen: "Zeit abgelaufen!".
Der Kampfrichter ist daraufhin verpflichtet, eine Entscheidung zu treffen, ob der Kampf fortgesetzt wird oder (bei Verletzung) den Kampf abzubrechen, nachdem der Kampfarzt oder Sanitäter zugezogen wurde.
Wurde vom Kampfrichter ein Festhalter gegeben, stoppt der Zeitnehmer die Zeit. Das Erreichen der 20. Sekunde wird durch Zuruf des Zeitnehmers oder durch Ertönen eines Signals bekanntgegeben.
Dem Zeitnehmer sind vom Veranstalter zwei Stoppuhren oder ähnliche, zur Feststellung der abgelaufenen Zeit geeignete Geräte zur Verfügung zu stellen.
 

24. Bestrafung :  
Die Strafen für Regelverstöße sind während des Kampfes die Verwarnung, der Strafpunkt und die Disqualifikation. Sie können nur vom Kampfrichter und bei Beleidigung oder Bedrohung des Kampfgerichtes (Wettkampfleitung) auch von diesem verhängt werden.

Nach besonders schweren Verstößen kann der Kampfrichter bzw. die Wettkampfleitung zeitliche oder dauernde Disqualifikation beim zuständigen Verband beantragen. Eine Disqualifikation während eines Kampfes bringt den Ausschluß von der Veranstaltung mit sich.
 

25. Einspruch :  
Einsprüche gegen Entscheidungen des Kampfrichters können nur vom zuständigen Mannschaftsführer bei der Wettkampfleitung eingebracht werden und müssen während des lfd. Kampfes erfolgen. Die festgesetzte Protestgebühr muß sofort erlegt werden, sonst wird der Einspruch nicht behandelt.

Das Kampfrichterkollegium (Hauptkampfrichter und Seitenrichter) entscheidet sofort über den Einspruch. Wird dem Einspruch Folge gegeben, so ist die Protestgebühr zurückzuerstatten. Wird der Einspruch jedoch zurückgewiesen, verbleibt die Gebühr dem Veranstalter. Die Entscheidungen des Kampfrichters mit den Seitenkampfrichtern oder der Wettkampfleitung sind endgültig. Einsprüche dagegen sind durch das Dankollegium der zuständigen Föderation zu behandeln.
 
 

Alters- und Gewichtsklassen

Bei allen Wettkämpfen hat folgende Klasseneinteilung Gültigkeit :

Kinderklasse bis 10. Lebensjahr (weiblich und männlich) :
Superfliegengewicht bis 21 kg
Fliegengewicht 21 bis 24 kg
Bantamgewicht 24 bis 27 kg
Federgewicht 27 bis 30 kg
Leichtgewicht 30 bis 33 kg
Weltergewicht 33 bis 36 kg
Mittelgewicht 36 bis 39 kg
Halbschwergew. 39 bis 42 kg
Schwergewicht 42 bis 46 kg
Überschwergew. I 46 bis 50 kg
Überschwergew. II über 55 kg

Schülerklasse vom 10. bis 15. Lebensjahr (weiblich und männlich) :
Schüler B (10 bis 12 Jahre) Schüler A (12 bis 15 Jahre)
Fliegengewicht bis 24 kg Fliegengewicht bis 32 kg
Bantamgewicht 24 bis 27 kg Bantamgewicht 32 bis 36 kg
Federgewicht 27 bis 30 kg Federgewicht 36 bis 40 kg
Leichtgewicht 30 bis 33 kg Leichtgewicht 40 bis 44 kg
Weltergewicht 33 bis 36 kg Weltergewicht 44 bis 48 kg
Mittelgewicht 36 bis 39 kg Mittelgewicht 48 bis 52 kg
Halbschwergew. 39 bis 42 kg Halbschwergew. 52 bis 56 kg
Schwergewicht 42 bis 46 kg Schwergewicht 56 bis 60 kg
Überschwergew. I 46 bis 50 kg Überschwergew. I 60 bis 65 kg
Überschwergew. II 50 bis 55 kg Überschwergew. II 65 bis 70 kg
Superschwergew. über 55 kg Superschwergew. über 70 kg

Jugendklasse vom 15. bis 18. Lebensjahr :
weiblich männlich
Bantamgewicht bis 44 kg Bantamgewicht bis 45 kg
Federgewicht 44 bis 48 kg Federgewicht 45 bis 50 kg
Leichtgewicht 48 bis 52 kg Leichtgewicht 50 bis 55 kg
Weltergewicht 52 bis 56 kg Weltergewicht 55 bis 60 kg
Mittelgewicht 56 bis 60 kg Mittelgewicht 60 bis 65 kg
Halbschwergew. 60 bis 65 kg Halbschwergew. 65 bis 70 kg
Schwergewicht 65 bis 70 kg Schwergewicht 70 bis 75 kg
Überschwergew. über 70 kg Überschwergew. I 75 bis 80 kg
Überschwergew. II über 80 kg

Kampfklasse vom 18. bis 35. Lebensjahr :
weiblich männlich
Bantamgewicht bis 56 kg
Federgewicht bis 52 kg Federgewicht 56 bis 62 kg
Leichtgewicht 52 bis 56 kg Leichtgewicht 62 bis 68 kg
Weltergewicht 56 bis 60 kg Weltergewicht 68 bis 74 kg
Mittelgewicht 60 bis 65 kg Mittelgewicht 74 bis 80 kg
Halbschwergew. über 65 kg Halbschwergew. 80 bis 86 kg
Schwergewicht 86 bis 92 kg
Überschwergew. über 92 kg

Altersklasse über dem 35. Lebensjahr :
Gewichtseinteilung wie in der Kampfklasse.

Erläuterung zu den Altersklassen :

Bei Erreichen der oberen Altersgrenze ist der Kämpfer noch das ganze Kalenderjahr für die untere Altersklasse startberechtigt.
Beispiel: In dem Jahr, in dem ein Kämpfer 12 Jahre alt wird, ist er das ganze Jahr, auch nach seinem 12. Geburtstag für die Altersklasse Schüler B (10 - 12 Jahre) startberechtigt.

Erläuterung zu den Gewichtsklassen :

Eine Gewichtszugabe von 250 Gramm ist zulässig.
Beispiel: Junior männlich mit 60,25 kg (Weltergewicht) ist noch in der Gewichtsklasse
55 - 60 kg startberechtigt. Bei 60,26 kg muß er in der Gewichtsklasse 60 - 65 kg (Mittelgewicht) antreten.